Die gymnasiale Oberstufe baut auf der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I auf und vertieft und erweitert diese mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife zu führen, die zum Studium aller Fächer an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland befähigt. In Rheinland-Pfalz ist die gymnasiale Oberstufe in der Form der „Mainzer Studienstufe“ (MSS) organisiert. Sie wurde strukturell und inhaltlich schrittweise weiterentwickelt, um den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Seit Einführung des vorgezogenen Abiturs wird das Abiturzeugnis in Rheinland Pfalz spätestens am 31. März ausgehändigt, so dass die Abiturientinnen und Abiturienten ihr Studium bereits zum Sommersemester aufnehmen können.
Ein Wort zu einer oft vorgebrachten Frage: Abiturzeugnisse, ob erworben an einem traditionellen Gymnasium, einer Integrierten oder Kooperativen Gesamtschule, sind selbstverständlich gleichwertig und beinhalten die Allgemeine Hochschulreife. Ebenso kann nach der 12. Jahrgangsstufe der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. In der Oberstufe der IGS Kandel gibt es ein Stammkurssystem, das die Integration fördern und das Zugehörigkeitsgefühl stärken soll. Die Stammkurslehrerinnen und -lehrer sind jeweils einem Stammkurs zugeordnet. Besonders im ersten Halbjahr der 11. Jahrgangsstufe werden Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Schulen mit unterschiedlichen Voraussetzungen kommen, „fit“ gemacht für die Arbeit in der Oberstufe.
Wer kann in die Mainzer Studienstufe aufgenommen werden?
In die MSS können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden,
- die ein Gymnasium besuchen und das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 erhalten haben,
- die die Klassenstufe 10 einer Integrierten Gesamtschule oder eine Realschule plus abgeschlossen und die Berechtigung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Realschule oder die Hauptschule nach dem freiwilligen 10. Schuljahr abgeschlossen haben, wenn sie eine Empfehlung der abgebenden Schule erhalten oder eine Aufnahmeprüfung bestanden haben,
- die die Klassenstufe 9 oder das erste Halbjahr der Klassenstufe 10 eines Gymnasiums besucht haben, besonders leistungsfähig und leistungsbereit sind und deshalb (auf Vorschlag der Klassenkonferenz) die Klassenstufe 10 bzw. das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 überspringen können.
Weitere Informationen
für Schülerinnen und Schüler (z.B. Kursarbeitspläne, Praktikum 11) gibt es unter: Downloads
Wichtige Links
Bildungsserver Rheinland Pfalz
Handreichung zu den Arbeitsformen (BLL, FA,…)
MSS Informationsbroschüre ABI 2015