Der Abschluss „Besondere Berufsreife“ gilt nur für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen.
Ausgleichsbestimmungen:
In besonderen Fällen kann ein Schüler / eine Schülerin auch ohne die Erfüllung dieser Kriterien versetzt werden. Der Abschluss der Berufsreife wird dadurch nicht erreicht.
Bis zum letzten Schultag vor den Osterferien kann in den Klassenstufen 9 und 10 ein formloser Antrag zum freiwilligen Rücktritt in die Klassenstufe 8 bzw. 9 gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. Nach den Osterferien besucht die Schülerin / der Schüler dann die neue Klasse.
In besonderen Fällen kann ein Schüler / eine Schülerin auch ohne die Erfüllung dieser Kriterien versetzt werden. Der qualifizierte Sekundarabschluss I wird dadurch nicht erreicht.
Wer die Schule nach der 12. Klasse verlässt und in 15 Kursen von zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren die entsprechenden Notenbedingungen erfüllt, bekommt den schulischen Teil der Fachhochschule bescheinigt.
Diese ist mit einem praktischen Teil (FSJ, Ausbildung, einjähriges Praktikum, Bundesfreiwilligendienst,...) die Eintrittskarte in eine Fachhochschule.
Weitere Informationen zu unserer Oberstufe (MSS) finden Sie im Downloadbereich und zu den Notenbedingungen finden Sie hier.
Nach erfolgreichem Besuch der Oberstufe wird im 13. Schuljahr die Abiturprüfung abgelegt. Das schriftliche Abitur in den drei Leistungskursen findet im Januar nach den Weihnachtsferien und die mündlichen Prüfungen im März statt.
Das Abitur berechtigt zum Studium an einer deutschen Universität.
Weitere Informationen zu unserer Oberstufe (MSS) finden Sie im Downloadbereich und zu den Regelungen und rechtlichen Vorgaben der Abiturprüfung finden Sie hier.